Altholzklasse A1 - A3
Wir nehmen folgende Kategorien an:
- Unbehandeltes Holz
- Behandeltes und unbehandeltes Holz vermischt
- Altholzklasse A1-A3
(z.B. Paletten, Bretter, Tische, Kisten, Schränke, Balken, Bauholz)
Altholzklasse A4
- Behandeltes Holz Klasse A4 (z.B. Bahnschwellen, Fenster mit und ohne Glas, Jägerzaun, druckimprägnierte Hölzer, Hölzer vom Außenbereich, Holz aus Abbrüchen)
Grünabfälle
Wir nehmen folgende Grünabfälle an:
- Baum- und Strauchschnitt, Gras, Laub, usw.
- Friedhofsabfälle unsortiert
- Friedhofsabfälle sortiert (organisch)
- Rechengut sortiert
- Wurzelstöcke, Grünabfälle, Aushub vermischt
Erdaushub
Wir nehmen folgende Kategorien von Erdaushub an:
- Erdaushub (rein und unbelastet), Z 0 Material
- Erdaushub mit Gras und kleinen Wurzeln
- Erdaushub (gering belastet), Z 1.1 Material
Bauschutt
Wir nehmen folgende Kategorien von Bauschutt an:
Bauschutt sauber – Kategorie 1
Bauschutt sauber, recyclingfähig z.B. Mauerziegel, Hohlblocksteine, Schiefer, Dachziegel, Beton unter 0,5 m Kantenlänge, Natursteine, Fliesen, Kies, Betonestrich ohne Anhaftung
Bauschutt sauber – Kategorie 2
Wie Kategorie 1 zusätzlich Bauschutt verschmutzt bis 2 % Masse (nicht recyclingfähig) z.B. Putz, Gips, Rigipsplatten, Schlacke, Erde, Holzestrich, Holz, Gasbeton, Glas, Glasbausteine, Kunststoffe, Strohmatten, Heraklit, Tapetenreste, Asphalt, Sand
Bauschutt sauber – Kategorie 3
Wie Kategorie 1 zusätzlich Bauschutt verschmutzt bis 5 % Masse (nicht recyclingfähig) z.B. Putz, Gips, Rigipsplatten, Schlacke, Erde Holzestrich, Holz, Gasbeton, Glas, Glasbausteine, Kunststoffe, Strohmatten, Heraklit, Tapetenreste, Asphalt, Sand
Bauschutt sauber – Kategorie 4
Wie Kategorie 1 zusätzlich Bauschutt verschmutzt bis 10 % Masse (nicht recyclingfähig) z.B. Putz, Gips, Rigipsplatten, Schlacke, Erde Holzestrich, Holz, Gasbeton, Glas, Glasbausteine, Kunststoffe, Strohmatten, Heraklit, Tapetenreste, Asphalt, Sand
Sonstiger Bauschutt:
- Bauschutt mit Erdaushub
- Flachglas rein (kein Verbundglas)
- Verbundglas und Flachglas mit Verunreinigung (z.B. Kunststoffen)
- Rigipsplatten und Gipsabfälle
- Beton unarmiert und armiert bis 0,5 m Kantenlänge
- Beton unarmiert von 0,5 m bis 2,0 m Kantenlänge
- Beton armiert bis 1 m Kantenlänge
- Beton armiert bis 2 m Kantenlänge
Abfälle
Wir nehmen folgende Kategorien von Abfällen an:
- Baustellenmischabfälle (z.B. Zementsäcke, Folien, kein Asbest, Beton, Ziegel oder Mineralwolle)
- Abfall zur Verwertung gemischter Verpackungen und Kunststoffabfällen
- Dämmmaterial (verpackt in reisfesten Säcken)
- Sperrmüll unsortiert
- Asbestzementplatten (verpackt in Big-Bags), Asbest und Dämmmaterial mit Entsorgungsnachweis- und Begleitpapieren
Für die Entsorgung von Dämmmaterial und Asbestzementplatten (gefährlicher Abfall) müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden:
Es muss bereits vor der Entsorgung zur Vorabkontrolle ein Entsorgungsnachweis/Sammelentsorgungsnachweis geführt werden. Jeder tatsächlich durchgeführte Entsorgungsvorgang wird mit einem Übernahmeschein belegt. Zudem benötigen Sie für die fachgerechte Entsorgung von Asbest und Dämmmaterial spezielle Verpackungen, die Sie ebenfalls bei uns beziehen können. Siehe Kreisabfallwirtschaftsbetrieb.
Diese speziellen Verpackungshilfen erhalten Sie auch bei uns:
- Big-Bag Sack
- Big-Bag Plattensack
- PP-Bändchengewebesack für Dämmmaterial